Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von Hanna Lind – Coach für Mamas
Die Klientin handelt in jeder Phase der gemeinsamen Arbeit eigenverantwortlich und ist sich dessen bewusst. Sie ist für ihre physische und psychische Gesundheit, sowie ihr Wohlbefinden während den Coaching-Einheiten in vollem Umfang selbst verantwortlich. Sämtliche Interventionen, die die Kundin während des Coachings (unter Prozessanleitung) durchführt, liegen in ihrem Verantwortungsbereich.
Abgrenzung zur Therapie und sonstigen Heilbehandlungen
Im Rahmen des Coachings werden kein/e Diagnose, Therapien oder Behandlungen im medizinischen, psychologischen oder psychotherapeutischen Sinne durchgeführt, oder Heilkunde im gesetzlichen Sinne ausgeübt. Coaching stellt somit keinen Ersatz für eine medizinische, psychologische oder psychotherapeutische Diagnose, Therapie oder Behandlung dar. Laufende Behandlungen in diesen Bereichen sollen daher weder unter-, noch abgebrochen werden, oder gar unterlassen werden.
Vorerkrankungen
Die Klientin versichert, dass sie an keiner Erkrankung leidet oder eine Diagnose hat, die einem Coachingprozess und/oder der Erfüllung des Auftrags entgegenstehen.
Falls die Klientin unter einer psychischen Erkrankung leidet, so ist dies dem Coach selbstverantwortlich mitzuteilen und ggf. mit dem behandelnden Arzt/Therapeuten abzuklären.
Die Klientin nimmt außerdem zur Kenntnis, dass bei bestimmten Diagnosen ein sinnvoller Coachingprozess nicht gewährleistet werden kann.
Honorar
Buchung Einzelstunden: Sofern nicht Überweisung vereinbart wird, sind Honorare grundsätzlich sofort und ohne Abzug bar nach jeder Coaching-Einheit zu begleichen.
Buchung Coachingpaket: Der Gesamtpreis des Paketes ist vor der 1. Coachingeinheit zu bezahlen. Sollte eine Ratenzahlung vereinbart sein, so gelten die vereinbarten Ratenzahlungsbedingungen.
Zahlungsverzug: Bezahlt die Klientin trotz Fälligkeit nicht, so ist der Coach berechtigt Mahnspesen zu verrechnen. Absageregelung: Erfolgt die Absage innerhalb von 24 Stunden vor dem Termin, so ist das für diese CoachingEinheit vereinbarte Honorar von der Klientin zu bezahlen.
Verschwiegenheitspflicht
Der Coach ist zur Verschwiegenheit über die ihr anvertrauten Angelegenheiten verpflichtet. Diese
Verschwiegenheitspflicht gilt nicht, wenn und insoweit die Klientin den Coach ausdrücklich schriftlich von dieser Pflicht entbindet.